Kommentare
- admin (27. April 2022, 16:49) Hallo Alexandra, Diese Figur haben wir leider nicht mehr im Sortiment. Eine andere...
- Alexandra Bitterli (8. April 2022, 09:36) Hi, wo gibts diese fliegende Hexe au dem Bild? Ich habe einen Hexenkeller...
- Prinzessin Samira Lehmann (4. November 2021, 03:12) Ja stimmt habe etwas gekauft secoud hand das kostüm hat bein...
- Verena (1. November 2021, 22:38) Obwohl ich wöchentlich im örtlichen Friedhof spazieren gehe, habe ich tatsächlich...
- Cindy (20. Oktober 2021, 13:54) @ Claudia Einen Löffel zur Hilfe nehmen und wirklich nur am Rand des Glases einlaufen...
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Die Geschichte von Halloween
Halloween-Scherze, die richtig Taschengeld kosten
veröffentlicht am Oktober 31, 2010 von John Doe | abgelegt unter Die Geschichte von HalloweenHalloween ist das Fest der bösen Geister und Hexen: Aber nicht jeder lustig gemeinte Scherz ist erlaubt. Einige Streiche könnten Strafen nach sich ziehen, sagte Andreas Mayer von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).
Über Senf auf der Türklinke oder einem Totenkopf als Kreidezeichnung vor dem Eingang dürften sich nur wenige aufregen. Bei verklebten Türschlössern, zerkratzen Autos, Farbbeuteln an der Wand, verwüsteten Vorgärten oder zerschlagenen Fensterscheiben hört der Spaß aber auf. Das sind Sachbeschädigungen, die bei einer Anzeige entsprechend verfolgt werden. Schon das Beschmutzen einer Sache – ohne einen dauerhaften Schaden – kann als Sachbeschädigung gewertet werden.
Grundsätzlich gilt: Ab sieben Jahren haften Kinder, wenn sie die nötige Einsichtsfähigkeit haben, grundsätzlich für ihr Handeln. Halloween-Eskapaden können auch bei kleineren Kindern teuer für deren Eltern werden. Vater und Mutter haften zwar generell nicht für Schäden ihres fünf- oder sechsjährigen Kindes. Haben sie aber die Aufsichtspflicht verletzt, etwa weil sie ein Mini-Monster allein um die Häuser ziehen lassen, kann es ins Geld gehen.
Kinder sind ab 14 Jahren strafmündig. Für üble Scherze drohe ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Häufig komme es aber zu einem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich. «Das heißt, das Kind streicht die Wand, die es zuvor mit Eiern beworfen hat oder muss den Maler bezahlen», erklärt Mayer. «So oder so sorgt das für tiefe Einschnitte ins Taschengeld.» Gestohlene Straßenschilder kosteten übrigens etwa 250 Euro, ein neuer Briefkasten ab 50 Euro aufwärts.
In den vergangenen Jahren haben die eskalierenden Streiche in der Gespensternacht stark zugenommen, erhöhten sich die Summen der entstandenen Schäden. Blieb es früher bei Ordnungswidrigkeiten, werden nun immer öfter auch schwere Straftaten begangen. Züngeln Flammen im Flur, weil Halloween-Kids Feuerwerkskörper durch den Briefschlitz der Eingangstür geworfen haben, liegt Brandstiftung vor. Nehmen Jugendliche verkleideten Kindern mit Gewalt gesammelte Süßigkeiten ab, begehen sie einen Raub.
Die Halloween-Nacht ist ein aus den USA übernommener Brauch. Am Vorabend des Allerheiligenfestes am 1. November ziehen die Kinder durch die Straßen und fordern «Süßes oder Saures» («trick or treat»). Wer nichts Süßes herausgibt, wird dem Brauch nach mit einem Streich bestraft.
Kinder an Halloween in Gruppen losgehen lassen
Das Gruselfest
Halloween wird am 31. Oktober gefeiert, dem Vorabend des Allerheiligentages (All Hallows Eve). Die Tradition, schauerlich grinsende Kürbisköpfe aufzustellen, hat ihren Ursprung in einem Fest der Kelten, dem Samhain («Ende des Sommers»). Samhain galt auch in der irischen Mythologie als Nacht der Begegnung zwischen Lebenden und Toten. Einwanderer aus Irland brachten Ende des 19. Jahrhunderts den Brauch in ihre neue Heimat USA mit. Halloween wird dort inzwischen mit Umzügen, gruseligem Schabernack und makaberen Partys gefeiert. Aus den USA kam der Brauch nach Europa zurück. So klingeln auch in Deutschland immer mehr als Hexen oder Zauberer verkleidete Kinder an den Türen und fordern Geschenke. (Quelle: Süddeutsche Zeitung)
Welche Streiche können die Kinder Benutzen ?
So das sie nicht Strafbar werden !
Ich möchte nur das wissen