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Skull Bullet

Sonstiges von Angst bis Zombie

Skurrile Verbrechen Teil 2: Der Planet Sirius

veröffentlicht am Februar 24, 2017 von Irres Irrlicht | abgelegt unter Sonstiges von Angst bis Zombie

Im Jahr 1973 lernte der spätere Täter in einer Diskothek eine 22-Jährige Frau kennen, die, so lässt es sich in den Fallakten nachlesen, „damals noch eine unselbstständige und komplexbeladene junge Frau“ war. Beide verband ihre Liebe zur Philosophie und der Glaube an das Übernatürliche. Sie trafen sich regelmäßig und führten lange Telefonate, um sich über diese Themen auszutauschen. Die Frau entwickelte eine tiefe Vertrauensbeziehung zu dem Mann und glaubte nahezu alles, was er ihr erzählte. So kam es, dass er ihr eines Tages die Geschichte auftischte, er sei ein Bewohner des Sterns Sirius. Die Sirianer seien eine geistig weiterentwickelte Rasse und er sei mit dem Auftrag auf die Erde gesandt worden, wertvolle Menschen, darunter auch sie, nach dem Zerfall ihrer Körper seelisch auf den Planeten umzusiedeln.

Dazu bedürfe es jedoch einiger Vorbereitung. Die Frau sollte einen Mönch namens Uliko treffen, und von ihm durch Meditation auf die Trennung von Körper und Geist vorbereitet werden. Dafür müssten allerdings an das Kloster, in dem der Mönch lebe, 30.000 DM gezahlt werden. Die Frau glaubte dem Mann und nahm einen Bankkredit auf, zahlte ihm die Summe zur Weitergabe an das Kloster und wartete vergebens auf ein Zeichen des Mönchs.
Schließlich spann der Mann die Geschichte noch weiter. Leider könne der Mönch nicht helfen, da ihr Geist sich gegen die Erweiterung wehre und sie solle daher ihrem Leben ein Ende setzen, um ihre Seele aus ihrem Körper zu befreien. Da sie aber auch in ihrem neuen Leben Geld brauche, solle sie zuvor eine Lebens– und Unfallversicherung abschließen. Die Frau gehorchte, schloss eine Versicherung über 250.000 DM ab und versuchte sich dann in der Badewanne mit einem Fön das Leben zu nehmen.

Dies gelang ihr aber auch nach mehrmaligen Versuchen nicht und sie rief ihren Mentor an. Als diesem klar wurde, dass sie alle seine Ratschläge angenommen und auf seinen Befehl hin mehrfach versucht hatte, Selbstmord zu begehen, bekam er Panik und brach den Kontakt zu ihr ab. Daraufhin erst wurde der Frau die Geschichte komisch und sie informierte eine dritte Personen darüber. Schlussendlich wurde der Täter wegen versuchten Mordes, Betrugs sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unbefugter Führung akademischer Grade und einem Vergehen gegen das Heilpraktikergesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Auch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof hatte keinen Erfolg.

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